150/2020, 22.10.2020
Sehr geehrte*r Bürger*in,
Vielen Dank für Ihre Bürgermeldung und den Hinweis! Da es sich um das Grundeigentum der Österreichischen Bundesforste handelt, ist die Gemeinde in diesem Fall nicht zuständig. Wir haben Ihre Bürgermeldung daher an die ÖBF weitergeleitet.
Herzliche Grüße,
Ihr BürgerÄPP-Team
Status: Die Bürgermeldung wurde bearbeitet und abgeschlossen, 22.10.2020