Amtssignatur

Amtssignatur

Amtssignatur der Marktgemeinde Ebensee am Traunsee
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Marktgemeinde Ebensee am Traunsee auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur an.

Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Marktgemeinde Ebensee am Traunsee handelt.

Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus

  • einer Bildmarke,

  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie

  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Die gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.

Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte eine der beiden untenstehenden Adressen:

www.signaturpruefung.gv.at
Offizieller Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)

www.buergerkarte.at
Prüfservice auf der Homepage www.buergerkarte.at unter PDF-Signaturen > Signatur prüfen

 

Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments

Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:

  • Persönlich

  • per E-Mail (Scan des Dokumentes) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“

  • postalisch (Übermittlung einer vollständigen Kopie oder des Originals) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“