Essen auf Rädern

Die Gebühren pro Mahlzeit ab 01.01.2023 betragen:

Wochentags

Wochenende 

Alleinstehend

Verheiratet/Lebensg.

ALT

NEU 

ALT

NEU

Einkommen bis 

Einkommen bis

€ 6,84

€ 7,50

€ 10,10

€ 9,00

€ 1.050,00

€ 1.470,00

€ 7,68

€ 8,50

€ 10,10

€ 10,20

€ 1.450,00

€ 2.030,00

€ 8,41

€ 10,40

€ 10,10

€ 12,50

€ 1.850,00

€ 2.590,00


€ 11,40


€ 13,70

€ 2.250,00

€ 3.150,00

€ 9,31

€ 12,50

€ 10,10

€ 15,00

€ 2.750,00

€ 3.850,00

€ 9,91

€ 13,50

€ 10,10

€ 16,20

über € 2751,00

über € 3851,00

Ein Einkommensnachweis (Haushaltseinkommen inkl. Pflegegeld) ist am Gemeindeamt Zimmer Nr. 3, bei Frau Carina Huber bzw. Frau Kathrin Riederer vorzulegen.

Wenn kein Einkommensnachweis vorgelegt wird, erfolgt automatisch die Verrechnung des Höchstbeitrages.

Aufgrund der zahlreichen EssensbezieherInnen können derzeit leider KEINE Neuanmeldungen angenommen werden !

Bitte um Ihr Verständnis !