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Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2023/2024 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt.Dieser kann von 01. Februar bis 31. März 2024 hier online beantragt werden.
Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben.Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.
Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Zuschuss gewährt.
Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2023/2024 in Höhe von jeweils 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.
Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig.
In diesem Sinne gilt u. a. als Jahreseinkommen:
Nicht zum Jahreseinkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld und sonstige Beihilfen.
Die Antragsfrist läuft von 1. Februar 2024 bis 31. März 2024.Spätere Antragstellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
23.01.2024 08:13