BEARBEITUNG IN VORBEREITUNG: 30er Beschränkung Audorf

Schilder.PNG

17/2020, 25.01.2020  

Sehr geehrte/r BürgerIn, 

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter dürfen wir folgendes mitteilen: Die Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist nur in begründeten Fällen möglich und setzt ein verkehrstechnisches Gutachten durch den Amtssachverständigen des Landes Oö. voraus. Viele Gründe sprechen für die Einführung von Tempo 30 auf gewissen Streckenabschnitten, in Zonen oder im gesamten Ortsgebiet. Der zuständige Verkehrsausschuss überlegt aktuell eine flächendeckende 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung entweder im gesamten Ortsgebiet oder in geschlossenen Ortsteilen anzuwenden. Dazu ist derzeit ein entsprechendes Konzept in Ausarbeitung.

Herzliche Grüße,
Ihr BürgerÄPP-Team

Status: Die Bürgermeldung wurde bearbeitet und an die zuständigen SachbearbeiterInnen weitergeleitet, 28.01.2020