Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 86,-- an Gebühren an

( € 76,70 Totenbeschaugebühr, € 9,30 an Gebühren für die Ausstellung der Sterbeurkunde)

Zuständig