Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

Volksbegehren

• Autovolksbegehren: Kosten runter!

• ORF-Haushaltsabgabe NEIN

• Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!


Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 31. März 2025 bis (einschließlich) Montag, 7. April 2025,

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht bei einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In dieser Gemeinde können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse (an folgenden Adressen)

 Marktgemeinde Ebensee am Traunsee, Hauptstraße 34, Erdgeschoß, Meldeamt, Zimmer 5, 4802 Ebensee am Traunsee

an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 31. März 2025,     von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Dienstag, 1. April 2025,      von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Mittwoch, 2. April 2025,     von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Donnerstag, 3. April 2025, von 08:00 bis 20:00 Uhr,

Freitag, 4. April 2025,          von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Samstag, 5. April 2025,       geschlossen,

Sonntag, 6. April 2025,        geschlossen,

Montag, 7. April 2025,        von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (7. April 2025), 20.00 Uhr, durchführen.

Kundmachung:

angeschlagen am: .................................................. Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister,

für die Bürgermeisterin/für den Bürgermeister:


Verlautbarung VB März 2025[2].pdf herunterladen (0.07 MB)

Kundmachung Verbotszone VB.pdf herunterladen (0.06 MB)

14.02.2025 11:12