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Es wird darauf hingewiesen, dass das widerrechtliche Betreten der Eisenbahnbrücke der ÖBB
den Umstand einer Verwaltungsübertretung darstellt und bestraft werden kann.
Die ÖBB hat aufgrund der stark zugenommenen illegalen Benützung der Eisenbahnbrücke mit der Bezirkshauptmannschaft Gmunden Kontakt aufgenommen. Die BH Gmunden erteilte der Polizei Ebensee den Auftrag zur Überwachung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Nach einer Abmahnung, erfolgt im Wiederholungsfalle eine Organstrafverfügung oder eine Anzeige. (Strafrahmen der Behörde bis € 726,--)
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13.05.2016 12:46