Neuer Sachkundenachweis für Tierhalter:innen ab 1. Juli 2026

Eine Gruppe von Tieren

Mit 1. Juli 2026 treten neue Bestimmungen des Tierschutzgesetzes in Kraft. Künftig müssen Personen, die einen Hund, Reptilien, Amphibien oder bestimmte Papageienvögel anschaffen möchten, bereits vor der Anschaffung einen allgemeinen Sachkundenachweis erbringen. Bei der Hundehaltung ist zusätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme der Haltung ein Praxisteil zu absolvieren.

Von der neuen Regelung betroffen sind:

  • Hunde,
  • Reptilien und Amphibien,
  • Papageienvögel (ausgenommen Unzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche). 

Für Hundehalterinnen und Hundehalter gelten außerdem Übergangsregelungen: Bereits absolvierte Sachkundenachweise nach dem Oö. Hundehaltegesetz oder gleichwertige Nachweise aus anderen Bundesländern werden unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Ebenso sieht das Tierschutzgesetz Ausnahmen für bestimmte Personengruppen vor, beispielsweise für bereits langjährige Hundehalterinnen und Hundehalter oder Personen mit einschlägiger fachlicher Qualifikation. 

Auch für Halterinnen und Halter von Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögeln sind Ausnahmen vorgesehen. Diese betreffen unter anderem Personen mit bereits gemeldeter Tierhaltung, Tierärztinnen und Tierärzte, ausgebildete Tierpflegerinnen und Tierpfleger sowie weitere fachlich qualifizierte Personengruppen. 

Weiterführende Informationen zum neuen Sachkundenachweis sowie zur verantwortungsvollen Tierhaltung sind auf der Informationsplattform tierwissen.at verfügbar. Interessierte werden ersucht, sich rechtzeitig vor der Anschaffung eines Tieres über die neuen gesetzlichen Vorgaben zu informieren.


Information_zu_den_Sachkundenachweisen_nach_dem_Tierschutzgesetz_2850.pdf herunterladen (0.28 MB)

03.07.2026 08:21