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Das ist grundsätzlich geregelt, denn es gibt die gesetzlich festgelegten Schulsprengel. Je nach Wohnort ist ein schulpflichtiges Kind einem Schulsprengel und damit einer der beiden Volksschulen fix zugeteilt (siehe DORIS -Karte). Dies gilt für jedes Alter bei Schuleintritt.
Grundsätzlich muss ein Kind in die Sprengelschule aufgenommen werden.
Da es immer wieder wichtige Gründe geben kann, dass ein Kind in die sprengelfremde Schule gehen soll, muss vorab ein Antrag auf einen Schulsprengelwechsel gestellt werden.
Dieses Formular erhalten Sie von der Direktorin der Sprengelschule oder direkt am Gemeindeamt bei Frau Kathrin Riederer (Zimmer 2, Tel. 06133/7051-17))
Dieser Antrag muss von den Eltern/Erziehungsberechtigten bis 15.01.2026 am Marktgemeindeamt Ebensee bei Frau Kathrin Riederer abgegeben werden.
Eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten und die Schulleitungen bis 15.02.2026.
Die Marktgemeinde Ebensee am Traunsee ist bemüht, jedem Anliegen gerecht zu werden. Jedoch muss die Aufteilung der Schüler so gestaltet werden, dass beide Schulen gut ausgelastet sind.
Für den Besuch der Vorschulklasse braucht es keinen Antrag auf Schulsprengelwechsel. Diese ist der VS Ebensee zugeordnet.
Für den Ausschuss „Schule, Kinderbetreuung, Familien und Kinderspielplätze“
Vizebgmin Franziska Zohner-Kienesberger
09.01.2026 08:00