Geflügelpest – Ebensee am Traunsee als Gebiet mit stark erhöhtem Risiko eingestuft

Karte Seuchengebiet

Das Bundesministerium hat mit 20. November 2025 neue Risikogebiete für die Geflügelpest (Aviäre Influenza) festgelegt. Die Gemeinde Ebensee am Traunsee zählt dabei zu den Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko.

Stallpflicht für Geflügel

In stark betroffenen Gebieten gilt verpflichtend Stallhaltung. Haltungen unter 50 Tieren sind davon ausgenommen, sofern strenge Biosicherheitsmaßnahmen – insbesondere Schutz vor Wildvögeln und Fütterung/Tränkung nur im Stall – eingehalten werden.

Meldepflichten

  • Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen Folgendes beachten:
  • Meldung der Geflügelhaltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt)
  • Sofortige Anzeige bei Verdacht auf Geflügelpest
  • Meldung von deutlichen Bestandsveränderungen (z. B. Rückgang der Futteraufnahme, erhöhte Sterblichkeit)
  • Meldung tot aufgefundener Wasservögel und Greifvögel

Hintergrund

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln. Für Menschen wurde im aktuellen Seuchengeschehen in Europa bisher kein Fall des H5N1-Virus nachgewiesen.

Die Gemeinde ersucht alle Geflügelhalterinnen und -halter um konsequente Einhaltung der Vorgaben, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Geflügelhaltung_in_Gebieten_mit_erhöhtem_Geflügelpestrisiko_November_2025.pdf herunterladen (0.19 MB)

Geflügelhaltung_in_Gebieten_mit_stark_erhöhtem_Geflügelpestrisiko.pdf herunterladen (0.34 MB)

25.11.2025 09:52