Im Gemeindegebiet Ebensee am Traunsee gibt es folgende gebührenpflichtige Parkplätze, welche durch die gemeindeeigene Parkraumbewirtschaftungs und Infrastruktur GmbH bewirtschaftet werden:
Langbathsee:
Auf dem Weg zum Langbathsee befinden sich am Ende der Krehwiese nach dem Gasthaus zur Kreh Kameras, welche das Kennzeichen des Fahrzeuges erfassen.
Der gebührenpflichtige Bereich beginnt bei den Kameras und gilt für den Wanderparkplatz Jagerbachl und alle Parkflächen beim Langbathsee.
Der Kassenautomat befindet sich neben dem WC Langbathsee und bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten: bar (Münzen und Geldscheine), Kreditkarte, Bankomatkarte mit PIN und Quick, NFC.
Die Bezahlung erfolgt erst am Ende des Parkvorganges ! Dazu ist es erforderlich, vor dem Verlassen der Parkflächen, am Display des Kassenautomaten das Kennzeichen einzugeben.
Die anfallende Gebühr wird in der Folge am Display angezeigt!
Es besteht drüber hinaus auch die Möglichkeit mit Easy Park zu bezahlen. Da jedoch bei beiden Seen sehr eingeschränkter Internetempfang besteht, muss man den Parkvorgang bereits vor der Fahrt zum See starten. Dazu muss in der App die Funktion "Camerapark" aktiviert werden. In der Folge wird der Zeitraum zwischen Einfahrt und Ausfahrt aus dem gebührenpflichtigen Bereich mit dem hinterlegten Zahlungsmittel automatisch abgerechnet.
Flyer_Langbathsee_Offensee.pdf herunterladen (0.55 MB)
Die gebührenpflichtige Zeit ist täglich von 08:00 - 18:00 Uhr. Bei einem Aufenthalt unter 30 Minuten entfällt die Gebühr!
Mindestgebühr € 1,00 / 60 Min.
jede weitere Stunde € 1,00 / 60 Min.
Tagestarif € 8,00
Die Parkplatzordnung entnehmen Sie bitte der Beschilderung. Bei nicht entrichten der Gebühr wird ein Schadenersatz von € 70,- eingehoben!
Das Campen ist auf allen Flächen verboten !
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt!
Sie können unter nachfolgendem Link unter Eingabe Ihres Kennzeichens bis zu 48 Stunden im Nachhinein bezahlen:

Offensee:
Die Kennzeichenerfassung auf der Fahrt in den Offensee findet unmittelbar vor der Zufahrt zum Nasslager der ÖBF statt.
Der gebührenpflichtige Bereich beginnt bei den Kameras (blaue Bodenmarkierung) und gilt für alle Parkflächen beim Offensee (auch die Flächen der ÖBF).
Ein Kassenautomat befindet sich neben dem WC Offensee und bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten: bar (Münzen und Geldscheine), Kreditkarte, Bankomatkarte mit PIN und Quick, NFC.
Der zweite Kassenautomat befindet sich am Parkplatz Habsburg neben dem ehemaligen Restaurant Offensee und bietet nur bargeldlose Zahlungsmöglichkeit.
Die Bezahlung erfolgt erst am Ende des Parkvorganges ! Bitte geben Sie vor dem Verlassen der Parkflächen ihr Kennzeichen ein.
Die anfallende Gebühr wird in der Folge am Display angezeigt!
Es besteht drüber hinaus die Möglichkeit mit Easy Park zu bezahlen. Da jedoch bei beiden Seen sehr eingeschränkter Internetempfang besteht, muss bereits vor Fahrtantritt in der Easy Park App die Funktion "Camerapark" aktiviert werden. In der Folge wird der Zeitraum zwischen der Einfahrt und der Ausfahrt aus dem gebührenpflichtigen Bereich automatisch mit dem hinterlegten Zahlungsmittel abgerechnet.
Flyer_Langbathsee_Offensee.pdf herunterladen (0.55 MB)
Die gebührenpflichtige Zeit ist täglich von 08:00 - 18:00 Uhr. Bei einem Aufenthalt unter 30 Minuten entfällt die Gebühr!
Mindestgebühr € 1,00 / 60 Min.
jede weitere Stunde € 1,00 / 60 Min.
Tagestarif € 8,00
Die Parkplatzordnung entnehmen Sie bitte der Beschilderung. Bei nicht entrichten der Gebühr wird ein Schadenersatz von € 70,- eingehoben!
Das Campen ist auf allen Flächen verboten !
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt!
Sie können unter nachfolgendem Link unter Eingabe Ihres Kennzeichens bis zu 48 Stunden im Nachhinein bezahlen:

Gemeindeamt / Salinenplatz:
Die gebührenpflichtige Zeit ist täglich von 08:00 - 18:00 Uhr. Es kann ein 30 Minuten Gratisticket für kurze Behördengänge/Erledigungen in Anspruch genommen werden!
Mindestgebühr € 1,00 / 60 Min.
jede weitere Stunde € 1,00 / 60 Min.
Tagestarif € 8,00
Die Gebühr ist im Voraus zu Entrichten, das Parkticket ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu hinterlegen!
Die Parkplatzordnung entnehmen Sie bitte der Beschilderung. Bei nicht entrichten der Gebühr wird ein Schadenersatz von € 70,- eingehoben!
Trauneck:
Der Stellplatz Trauneck ist in der Zeit von 05. - 10. Juni 2025 aufgrund einer Veranstaltung (Pfingstfest der FF Roith) geschlossen.
Bitte den Stellplatz in der Freizeitanlage Rindbach benutzen !
Die gebührenpflichtige Zeit ist täglich von 08:00 - 20:00 Uhr.
PKW: Mindestgebühr € 1,00 / 60 Min.
jede weitere Stunde € 1,00 / 60 Min.
Tagestarif € 8,00
PKW mit Trailer: Mindestgebühr € 2,00 / 60 Min.
jede weitere Stunde € 2,00 / 60 Min.
Tagestarif € 16,00
Die gebührenpflichtige Zeit für die Stellplätze ist täglich von 00:00 - 24:00 Uhr.
Stellplatz: Mindestgebühr € 30,00 / 24 h
je weitere 24 h € 30,00 / 24 h
Die Gebühr ist im Voraus zu Entrichten, das Parkticket ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu hinterlegen!
Die Parkplatz und Stellplatzordnung entnehmen Sie bitte der Beschilderung. Bei nicht entrichten der Gebühr wird ein Schadenersatz von € 70,- eingehoben!
Freizeitanlage Rindbach:
Die gebührenpflichtige Zeit ist täglich von 08:00 - 20:00 Uhr.
PKW: Mindestgebühr € 1,00 / 60 Min.
jede weitere Stunde € 1,00 / 60 Min.
Tagestarif € 8,00
Die gebührenpflichtige Zeit für die Stellplätze ist täglich von 00:00 - 24:00 Uhr.
Stellplatz: Mindestgebühr € 30,00 / 24 h
je weitere 24 h € 30,00 / 24 h
Die Gebühr ist im Voraus zu Entrichten, das Parkticket ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu hinterlegen!
Die Parkplatz und Stellplatzordnung entnehmen Sie bitte der Beschilderung. Bei nicht entrichten der Gebühr wird ein Schadenersatz von € 70,- eingehoben!
Auf dem Parkplatz ist das Halten und Parken in der Zeit von 23:00 bis 04:00 Uhr nicht gestattet.
Wenn am Stellplatz kein Platz zur Verfügung steht, benutzen Sie bitte unseren 2. Stellplatz im Trauneck.
Strandbad:
Die gebührenpflichtige Zeit ist täglich von 08:00 - 20:00 Uhr.
PKW: Mindestgebühr € 1,00 / 60 Min.
jede weitere Stunde € 1,00 / 60 Min.
Tagestarif € 8,00
Auf dem Parkplatz ist das Halten und Parken in der Zeit von 23:00 bis 04:00 Uhr nicht gestattet.
Die Parkplatzordnung entnehmen Sie bitte der Beschilderung. Bei nicht entrichten der Gebühr wird ein Schadenersatz von € 70,- eingehoben!
Schießstätte / Rindbach:
Die gebührenpflichtige Zeit ist täglich von 08:00 - 20:00 Uhr.
PKW; Mindestgebühr € 1,00 / 60 Min.
jede weitere Stunde € 1,00 / 60 Min.
Tagestarif € 8,00
Die Gebühr ist im Voraus zu Entrichten, das Parkticket ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu hinterlegen!
Die Parkplatzordnung entnehmen Sie bitte der Beschilderung. Bei nicht entrichten der Gebühr wird ein Schadenersatz von € 70,- eingehoben!
Auf allen Parkplätzen und Stellplätzen besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit mit Easy Park zu bezahlen.
Die Easy Park App kann unter folgenden Links heruntergeladen werden:
EasyPark – deine Park App – Apps bei Google Play
EasyPark parken - Park App im App Store