GEBÜHRENBREMSE

Gebührenbremse


Der Bund gewährte den Ländern 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr für das Jahr 2024. 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ebensee am Traunsee hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 beschlossen, dass sich die Höhe der Förderung aus dem Gesamtbetrag, den die Marktgemeinde Ebensee am Traunsee aufgrund des Gebührenbremse-Gesetzes erhielt, und aus der Anzahl der Hauptwasserzähler in der Gemeinde im Betrieb der Wasserversorgung ergibt. 

Dieser Betrag in der Höhe von € 53,54 pro Hauptwasserzähler wurde mit Stichtag 01. Juni 2024 ermittelt und wird den Gebührenpflichtigen bei der Vorschreibung der Hausbesitzerabgaben im 3. Quartal 2024 gesondert ausgewiesen gutgeschrieben.

01.07.2024 11:14